24.11.2011 | © Tarife.de

Letzte Meile

Bundesnetzagentur darf weiterhin Preise festlegen

Einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge darf die Bundesnetzagentur auch weiterhin über die Preise für die sogenannten "letzte Meile", also den Abschnitt der Leitung, der direkt zum jeweiligen Teilnehmer führt, entscheiden.

Leipzig (afp/red) - Bei der Berechnung der Gebühren für die Nutzung der Telekom-Hausanschlüsse durch Wettbewerber hat die Bundesnetzagentur große Gestaltungsspielräume. Allerdings muss sie die verschiedenen Interessen berücksichtigen und ihre Entscheidung über den Preis für die sogenannte letzte Meile entsprechend begründen, wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig entschied.

DSL Anbieter müssen für Anschlüsse zahlen

Die Telefon-Hausanschlüsse in Deutschland gehören fast vollständig der Telekom. Für deren Nutzung müssen die Wettbewerber die Telekom bezahlen. Die Preise werden von der Bundesnetzagentur genehmigt. 2001 hatte die Regulierungsbehörde in diese Preise die theoretischen Wiederbeschaffungskosten für die Hausanschlüsse eingerechnet. Dagegen klagten mehrere Telekom-Wettbewerber: Dieser Ansatz sei zu hoch, weil die entsprechenden Leitungen längst abgeschrieben seien. 2008 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Bundesnetzagentur eine "weit reichende Befugnis" bei der Wahl der Berechnungsmethode bescheinigt. Dem ist nun auch das Bundesverwaltungsgericht gefolgt.

Preise müssen begründet werden

Das Gericht verband den Beurteilungsspielraum der Agentur allerdings mit einer Begründungspflicht. Die Behörde müsse bei ihrer Entscheidung die verschiedenen Interessen berücksichtigen: erstens die Interessen der Telefonkunden, zweitens das Ziel eines chancengleichen Wettbewerbs und drittens das Ziel, "effiziente Infrastrukturinvestitionen und Innovationen sicherzustellen". Weil die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung 2001 nicht entsprechend abgewogen und begründet hatte, hob das Bundesverwaltungsgericht die Preisgenehmigung auf. Die davon betroffenen Preise sind allerdings längst überholt. Das Leipziger Urteil schafft nun aber Klarheit, wie die Bundesnetzagentur künftig vorgehen muss.

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