Urteil
Wer nicht telefoniert, muss auch nichts bezahlen
Wer für einen Handyvertrag Grundgebühren zahlt, die SIM-Karte aber nicht nutzt, muss auch nichts bezahlen, entschied jetzt das Landgericht in Kiel. Einige Anbieter haben in der Vergangenheit immer wieder sogenannte "Nichtnutzungsgebühren" erhoben.
Kiel (red) - Wer weder mit seinem Handy telefoniert noch eine SMS schreibt und das über einen längeren Zeitraum hinweg, muss nichts zahlen, urteilte das Landgericht in Kiel. Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mitteilte, ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale selbst hatte Klage gegen den Anbieter mobilcom-debitel eingereicht.
Nicht Telefonieren kostet auch nichts
Dieser hatte von seinen Kunden fünf Euro verlangt, wenn selbige drei Monate lang über die SIM-Karte des Anbieters weder telefoniert noch eine SMS geschrieben hatten. Das Ganze nannte mobilcom-debitel "Nichtnutzungsgebühren". Für Kunden bedeutete das, dass sie im Endeffekt doppelt zahlen mussten: einmal die Grundgebühren, die durch den Vertrag an sich fällig wurden, und dann nochmal die Sondergebühr. Diese Klausel benachteilige unangemessen die Handynutzer und sei damit unzulässig, urteilte das Landgericht Kiel. Danach wäre eine solche Sondergebühr nicht rechtens.
Pfand für SIM-Karte ebenfalls unzulässig
Auch in einem weiteren Punkt gaben die Richter der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein recht: mobilcom-debitel verlangt bisher ebenfalls eine Art "Pfand" für seine SIM-Karten. Rund zehn Euro müssen die Kunden für die Karte zahlen, wenn sie diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des Vertrages zurückgeben. Auch dies sahen die Kieler Richter als unzulässig an, weil dieses Pfand einen Schadensersatzanspruch quasi pauschal festlegen würde.
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