Handytarife
vzbv geht gegen unzulässige Extragebühren vor
Viele Telekommunikationsanbieter verstoßen nach Ansicht von Verbraucherschützern mit zu vielen und zu hohen Extragebühren wissentlich gegen das Recht. Moniert werden beispielsweise Gebühren bei Mahnungen oder der Auszahlung von Restguthaben.
Berlin (afp/red) - "Es zeigt sich immer wieder, dass Unternehmen rechtswidrige Geschäftspraktiken erst ändern, wenn sie juristisch dazu gezwungen werden", erklärte Helke Heidemann-Peuser vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag in Berlin.
Der Verband ging nun mit Blick auf zwei verbraucherfreundliche Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein gegen die Branche vor und erreichte, dass bislang 17 Unternehmen Unterlassungserklärungen abgaben und ihre kundenunfreundlichen Vertragsbedingungen änderten. Darüber hinaus reichten die Verbraucherzentralen in bislang fünf Fällen Klage ein.
Auszahlung von Restguthaben darf nichts kosten
Unternehmen verlangen dem Verband zufolge etwa rechtswidrig Gebühren für das Überweisen von Restguthaben aus Prepaid-Verträgen von bis zu sechs Euro. Laut OLG ist das unzulässig, weil die Auszahlung keine echte Leistung sei und der Kunde ohnehin Anspruch auf das Geld habe.
Andere Unternehmen wollten dem vzbv zufolge für Mahnungen bis zu 15 Euro kassieren. Zum Teil sollten die Kunden sogar eine Mahngebühr zahlen, ohne überhaupt mit ihrer Zahlung im Verzug zu sein. Auch die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos sollten Kunden mit bis zu 20,95 Euro büßen. Auch gegen diese Praktiken gingen die Verbraucherschützer nun vor.
Das könnte Sie auch interessieren
Gesetz gegen Abzocke mit vielen Ausnahmen
Verbraucherschützer haben das geplante Gesetz zum Schutz von Verbrauchern vor "Abzocke" durch Abmahnanwälte im Internet als in vielen Fällen wirkungslos kritisiert. Durch Ausnahmeregelungen könne bei 78 Prozent der Abmahnungen genauso viel kassiert werden wie zuvor.
weiter...
iPhone 5 im Base-Vertrag nur 241 Euro
Base hat die Preise für das iPhone 5 reduziert und bietet Apples neuestes Smartphone für nur noch 241 Euro an. Der Preis setzt sich aus einer Einmalzahlung von einem Euro und 24 Monatsraten zu je zehn Euro zusammen. Base kombiniert dazu den Tarif Base all-in.
weiter...
Prepaid-Minus muss nicht gezahlt werden
Ein Minus bei Prepaid-Handyverträgen muss nicht gezahlt werden, so die Urteile zweier Landgerichte. Bei einem Prepaid-Vertrag müsse der Nutzer davon ausgehen, die volle Kostenkontrolle zu haben, auch wenn Klauseln etwas anderes besagen.
weiter...
Mobilfunker darf keine Vertragsteile kündigen
Ein Mobilfunkprovider darf seinem Kunden eine zugebuchte Flatrate-Option nicht einfach kündigen, so ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Ein Anbieter hatte mehreren Kunden eine Auslands-Flatrate gekündigt; die entsprechende Vertragsklausel wurde für ungültig erklärt.
weiter...
Aktionstarif All-In 1000 von DeutschlandSIM
DeutschlandSIM bietet einen neuen Handytarif für Normal- und Vielnutzer an. Für 16,95 Euro im Monat bekommt man eine Surfflat mit 500 MB ungedrosseltem Datenvolumen, 250 Freiminuten und 250 SMS. Durch einen Gutscheincode kann man sich den Tarif günstiger sichern.
weiter...





