14.08.2012 | © Tarife.de

Handytarife

vzbv geht gegen unzulässige Extragebühren vor

Viele Telekommunikationsanbieter verstoßen nach Ansicht von Verbraucherschützern mit zu vielen und zu hohen Extragebühren wissentlich gegen das Recht. Moniert werden beispielsweise Gebühren bei Mahnungen oder der Auszahlung von Restguthaben.

Berlin (afp/red) - "Es zeigt sich immer wieder, dass Unternehmen rechtswidrige Geschäftspraktiken erst ändern, wenn sie juristisch dazu gezwungen werden", erklärte Helke Heidemann-Peuser vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag in Berlin.

Der Verband ging nun mit Blick auf zwei verbraucherfreundliche Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein gegen die Branche vor und erreichte, dass bislang 17 Unternehmen Unterlassungserklärungen abgaben und ihre kundenunfreundlichen Vertragsbedingungen änderten. Darüber hinaus reichten die Verbraucherzentralen in bislang fünf Fällen Klage ein.

Auszahlung von Restguthaben darf nichts kosten

Unternehmen verlangen dem Verband zufolge etwa rechtswidrig Gebühren für das Überweisen von Restguthaben aus Prepaid-Verträgen von bis zu sechs Euro. Laut OLG ist das unzulässig, weil die Auszahlung keine echte Leistung sei und der Kunde ohnehin Anspruch auf das Geld habe.

Andere Unternehmen wollten dem vzbv zufolge für Mahnungen bis zu 15 Euro kassieren. Zum Teil sollten die Kunden sogar eine Mahngebühr zahlen, ohne überhaupt mit ihrer Zahlung im Verzug zu sein. Auch die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos sollten Kunden mit bis zu 20,95 Euro büßen. Auch gegen diese Praktiken gingen die Verbraucherschützer nun vor.

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