Weiterer Schritt
Gesetz gegen Telefon-Abzocke gilt wohl ab September
Ab 1. September 2012 müssen die ersten zwei Minuten in Telefon-Warteschleifen für Sonderrufnummern aus dem Festnetz und vom Handy nach "Bild"-Informationen" kostenlos sein. Damit greife ein weiterer Teil der Gesetzesnovelle für mehr Verbraucherschutz im Telefonmarkt.
Berlin (dapd). Zum 1. Juni 2013 müssen Warteschleifen bei Sonderrufnummern dann komplett gratis sein, wie die "Bild"-Zeitung (Dienstagausgabe) und "Bild.de" unter Berufung auf eine Übergangsregelung zum neuen Telekommunikationsgesetz berichten. Damit ist ein weiterer Schritt zur Verhinderung von Telefon-Abzocke getan.
Was schon seit Mai gilt
Schon jetzt sind Verbraucherrechte gestärkt worden: Seit 10. Mai 2012 gilt ein Sonderkündigungsrecht, wenn nach einem Umzug der Neuanschluss fraglich ist. Bei einem Anbieterwechsel darf die Freischaltung der Rufnummer nur einen Kalendertag dauern. Neu ist seit August 2012 auch: Call-by-Call-Anbieter müssen den Telefonkunden die aktuellen Gebühren zu Gesprächsbeginn ansagen.
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