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Ratgeber

Gas-Anbieterwechsel: So wechseln Sie den Gasanbieter

Genau wie auf Sie schon seit Jahren Ihren Stromanbieter wechseln können, so funktioniert auch der Gas-Anbieterwechsel. Was Sie über den Gas-Anbieterwechsel wissen sollten, lesen Sie hier.

Grundsätzlich kann jeder seinen Gasanbieter wechseln, der einen eigenen Gaszähler Zuhause hat und ein direktes Vertragsverhältnis zu seinem Gasanbieter hat. Wer in einer Mietwohnung wohnt, in der die Energiekosten vom Vermieter auf die Miete umgelegt werden, kann zwar nicht selbst wechseln, aber seinen Vermieter auf die Möglichkeit des Gas-Anbieterwechsels aufmerksam machen.

Gas-Anbieterwechsel: Neuen Gasanbieter finden

Zunächst einmal müssen Sie einen neuen Gasanbieter finden. Dazu können Sie unseren kostenlosen Gas-Tarifrechner nutzen. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl, Ihren Jahresverbrauch sowie die Leistung Ihres Gasanschlusses ein. Ihren Gasverbrauch entnehmen Sie am besten Ihrer letzten Jahresabrechnung. Alternativ können Sie hier Ihren ungefähren Gas-Verbrauch ermitteln.

Unterlagen für den Gas-Anbieterwechsel anfordern

Haben Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden, steht dem Gas-Anbieterwechsel nichts mehr im Wege. Bei vielen Gastarifen können Sie die Unterlagen direkt bei uns herunterladen, noch schneller geht es, wenn Sie den Gas-Anbieterwechsel gleich online vornehmen. Natürlich bekommen Sie bei der Online-Anmeldung am Ende eine Druckversion, um sich die Daten vom Gas-Anbieterwechsel für Ihre Unterlagen auszudrucken.

Alter Gasvertrag muss nicht gekündigt werden

Den alten Vertrag müssen Sie nicht selbst kündigen, das übernimmt der neue Versorger für Sie. Ausnahme: Erhöht ihr bisheriger Gasversorger die Preise, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist für eine Kündigung ist hier meist sehr kurz bemessen. Daher ist es in solch einem Fall ratsam, den Vertrag selbst zu kündigen, denn wenn der neue Versorger die nur kurze Frist verpasst, verlängert sich der bestehende Vertrag meist um mehrere Monate.

Nach dem Gas-Anbieterwechsel plötzlich ohne Gas?

Egal ob Sie den Vertrag selbst kündigen oder der neue Versorger das erledigt: Es ist nicht möglich, dass Ihnen der Gashahn abgedreht wird. Der örtliche Versorger ist dazu verpflichtet, Sie mit Gas zu beliefern.

Alle Tarif- und Preisangaben brutto. Trotz sorgfältiger Erstellung wird für die Richtigkeit keine Haftung übernommen. Beachten Sie Preise und AGBs der Anbieter. Alle Angaben ohne Gewähr.